"Grießwiesen" - 2. Änderung

Betrarechtskräftig Bebauungsplan

2. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2001 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Grießwiesen“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Mit der Änderung wurde die ursprünglich vorgesehene Gewerbebaufläche nach Osten erweitert, das Baufenster entsprechend vergrößert und eine Fläche mit Pflanzgebot nach Osten verschoben. Zudem wurden Pultdächer und eine Dachneigung von 8 bis 10° ermöglicht. 
Verschiedene Festsetzungen wurden ebenfalls aufgenommen: Abstand des Baufensters von 9m im Norden zum angrenzenden Grundstück Flst. Nr. 623/1, eine maximale Firsthöhe von 6,75m, eine Beschränkung auf 1 Vollgeschoß im Osten des Baufensters und ein Erdwall im Süden. 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 06.03.2001 rechtskräftig.

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