"Grießwiesen" - 1. Änderung

Betrarechtskräftig Bebauungsplan

1. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.1999 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Grießwiesen“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Mit der Änderung wurde das Baufenster auf dem Flst. Nr. 627 nach Osten, in den als private Grünfläche ausgewiesenen Bereich vergrößert.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 06.07.1999 rechtskräftig.

Organisationseinheit