Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 2,2 ha und weist allgemeine (WA) sowie reine Wohnbauflächen (WR) aus. Die Bebaubarkeit wird über großzügige, meist über mehrere Grundstücke verlaufende Baufenster definiert.
Der Bebauungsplan „Gries II“ in Horb am Neckar-Bildechingen ist seit dem 26.06.1979 rechtskräftig.