1. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.10.1978 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gries“ in Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung entfällt der Bauplatz Nr. 5, der Kinderspielplatz wird auf diese Fläche verlegt und die anliegenden Grundstücke werden neu zugeteilt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 20.12.1978 rechtskräftig.