"Gartenäcker IV"

Dettlingenrechtskräftig Bebauungsplan

Der Bebauungsplan schließt im Westen an das Neubaugebiet Gartenäcker III aus den 90-er Jahren und im Süden an die alte Ortslage an. Nach Norden schließt er mit dem hier bestehenden Feldweg ab. Im Nordosten grenzt er an bestehende Waldflächen und im Osten an ein schmales Wiesengrundstück. Insgesamt wird mit ihm eine Abrundung der Ortslage erreicht.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Gartenäcker IV“ in Horb am Neckar-Dettlingen sind seit dem 14.12.2004 rechtskräftig. 

Organisationseinheit