13. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2024 die 13. Änderung des Bebauungsplanes „GE Hohenberg“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung des Bebauungsplans wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Verkaufsraums eines Lebensmittelfilialbetriebs auf eine Verkaufsfläche von 1.200 m² geschaffen. Der Geltungsbereich für das Änderungsverfahren umfasst das Flurstück Nr. 2140/1 der Gemarkung Bildechingen. Das Geltungsbereich grenzt im Westen an die Straße „Rauher Grund“ ansonsten an die Bestandsbebauung an.
Die 13. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 16.02.2024 rechtskräftig.