Mit dem Bebauungsplan werden die Flächen auf den Flurstücken 946 und 949 als Erweiterungsflächen für den bestehenden Friedhof ausgeweisen. Im Norden, Osten und Westen grenzen an das Bebauungsplangebiet unterschiedlich genutzte landwirtschaftliche Bereiche; im Südwesten schmiegt sich der Geltungsbereich direkt an die bestehende Kirche an. Der südliche Bereich grenzt an eine als Spielplatz genutzte Fläche an.
Der Bebauungsplan "Friedhof“ in Horb am Neckar-Bildechingen ist seit dem 13.06.1995 rechtskräftig.