Der Bebauungsplan umfasst die Überplanung des bestehenden Friedhofs sowie die Erweiterung des Friedhofes in nördlicher Richtung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan umfasst ca. 7.350 m².
Der Bebauungsplan ”Friedhof” in Horb am Neckar-Betra ist seit dem 16.12.1997 rechtskräftig.