4. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.05.2014 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Beim Kindergarten“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung werden die Festsetzungen der Baufenster sowie die vorgeschlagenen Grundstücksgrenzen geändert. Außerdem wird die bisherige Verkehrsfläche im Bereich des "Kindergartenweg" in einen verkehrsberuhigten Bereich angepasst.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 23.05.2014 rechtskräftig.