3. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.1994 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Beim Kindergarten“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung wird eine traufständige Bebauung ermöglicht.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 09.08.1994 rechtskräftig.