"Beim Kindergarten" - 3. Änderung

Betrarechtskräftig Bebauungsplan

3. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.1994 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Beim Kindergarten“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Mit der Änderung wird eine traufständige Bebauung ermöglicht.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 09.08.1994 rechtskräftig.

Organisationseinheit