2. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.1990 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Beim Kindergarten“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Die urspüngliche Firstrichtung des Gebäudes auf Flst. Nr. 303, 308, 321 und 312 (Teilfläche) wurde um 90° gedreht. Zudem erfolgt die Zufahrt zu den Garagen über den Kindergartenweg.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 26.02.1991 rechtskräftig.