1. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.04.1989 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Beim Kindergarten“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Gemeinbedarfsfläche (kath. Gemeindezentrum und Kindergarten) Flst. Nr. 299/2 wird reduziert und die übrige Fläche für ein weiteres Wohngebäude verwendet. Gleichzeitig wurde die urspüngliche Firstrichtung um 90° gedreht.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 27.07.1989 rechtskräftig.