"Bände" in Horb an N.-Dießen - 7. Änderung

Dießenrechtskräftig Bebauungsplan

7. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Juli 2022 die 7. Änderung des Bebauungsplans „Bände“ in Horb a. N. - Dießen gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 

Die 7. Änderung des Bebauungsplans „Bände“ in Horb a. N.-Dießen beinhaltet die Erweiterung des Baufensters sowie Festlegung eines Garagenbaufensters auf dem Flst. Nr. 66/2 der Gemarkung Dießen. Damit soll eine gewünschte Innenentwicklung und Nachverdichtung durch eine weitere Wohnbebauung erfolgen können. 

Die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften erfolgten am 05.08.2022 im Amtsblatt der Stadt Horb am Neckar. Die 7. Änderung des Bebauungsplans „Bände“ in Horb a. N. - Dießen wurde somit am 05.08.2022 rechtsverbindlich. 

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