Mit dem Bebauungsplan "Augarten" sollen nun insbesondere die folgenden Ziele erreicht werden:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des z.T. bebauten Gebiets.
- Schaffung von Planungssicherheit für die ansässigen Betriebe und für die Stadt.
- Verbesserung der gestalterischen Einfügung des Gebiets in die Talaue und gestalterische Aufwertung der Ortseinfahrt durch entsprechende Festsetzungen.
Der Bebauungsplan "Augarten“ in Horb am Neckar-Dettingen ist seit dem 25.06.1996 rechtskräftig.