"Auchthalde II" - 2. Änderung
rechtskräftig Bebauungsplan
2. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. März 2026 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auchthalde II“ in Horb a. N. im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der 2. Änderung wird im Rahmen einer gewünschten Nachverdichtung und einer sinnvollen Neubebauung die vorhandene Nutzungsschablone angepasst. Es werden dafür die EFH verringert und zwei Vollgeschosse festgesetzt.
Die ortsübliche Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung „Auchthalde II“ in Horb a. N. erfolgte am 02.04.2026 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N. Die 2. Änderung des Bebauungsplans „Auchthalde II“ in Horb a. N. wurde somit am 02.04.2026 rechtsverbindlich.