Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Februar 2019 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Am Killberg“ in Horb a.N.-Grünmettstetten als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von 7 Wohnbauplätzen geschaffen.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 08.03.2019 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Am Killberg" sind somit seit dem 08.03.2019 rechtsverbindlich.