3. Änderung
Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert, dass im Geltungsbereich künftig auch Walm- und Krüppelwalmdächer zulässig sind.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans ”Allmend” in Horb am Neckar-Bittelbronn ist seit dem 04.10.2006 rechtsverbindlich.