2. Änderung
Der Bebauungsplan „Allmend“ soll nun dahingehend geändert werden, daß das Baufenster eine Bebauung mit 4 Einfamilienhäusern zulässt. Die bisher vorgesehene
Nutzungsschablone Nr. 6 wird durch die Nutzungsschablone Nr. 5 ersetzt, damit die Gebäude nicht zwingend zweigeschossig erstellt werden müssen. Die Pflanzgebots-
fläche im Süden des Baugrundstückes wird entsprechend angepaßt.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans ”Allmend” in Horb am Neckar-Bittelbronn ist seit dem 03.07.2001 rechtsverbindlich.