"Allmend" - 1. Änderung

Bittelbronnrechtskräftig Bebauungsplan

1. Änderung

Der Bebauungsplan „Allmend“ soll nun dahingehend geändert werden, daß das Baufenster im Westen auf einer Länge von ca. 7 m und einer Breite von ca. 4 m ver-
größert wird. Die im Bebauungsplan festgesetzte Baulinie wird in diesem Bereich durch eine Baugrenze ersetzt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans ”Allmend” in Horb am Neckar-Bittelbronn ist seit dem 23.11.1999 rechtsverbindlich.

Organisationseinheit