Heppler, Linda
Bauleitplanung, Städtebauliche Projektsteuerung, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung +2 Weitere
Der Gestaltungsbeirat ist ein unabhängiges, interdisziplinär besetztes Sachverständigengremium und setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen. Die sachverständigen Mitglieder sind Fachleute, aus den Gebieten Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Architektur.
Der Gestaltungsbeirat begutachtet und beurteilt ihm seitens der Stadtverwaltung vorgelegte Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, landschaftsarchitektonische und architektonische Qualität unter Berücksichtigung des Stadt-, Orts- und Landschaftsbildes, der städtebaulichen Denkmalpflege und der Nachhaltigkeit.
Ziel des Gestaltungsbeirats ist es, die architektonische und städtebauliche Qualität und Baukultur auf einem hohen Niveau zu sichern und fortzuschreiben sowie Fehlentwicklungen in Architektur und Städtebau zu vermeiden.
Vom Wirken des Gestaltungsbeirats und seiner Mitglieder ist zudem ein positiver Einfluss auf das Bewusstsein für Baukultur, gute Architektur und Stadtgestalt in der Öffentlichkeit wie auch in der Politik und Verwaltung zu erwarten. Außerdem soll der Gestaltungsbeirat den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich an einer transparenten und offenen Diskussion zu beteiligen. Ein Gestaltungsbeirat ist ausschließlich beratend tätig. Die Entscheidungsbefugnis für die Baugenehmigungen liegt weiterhin bei der unteren Baurechtsbehörde, die an gesetzliche Vorgaben, Rahmenbedingungen und Fristen gebunden ist.
Der Gestaltungsbeirat beurteilt Planungen und Bauvorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild bzw. für die städtebauliche Entwicklung prägend sind. Die Auswahl der im Gestaltungsbeirat zu behandelnden Bauvorhaben erfolgt durch die Verwaltung. Der Gemeinderat kann beantragen, bestimmte Vorhaben im Gestaltungsbeirat behandeln zu lassen. Zusätzlich können Bauherren und Architekten auch selbst vorschlagen, ihre Bauvorhaben im Gestaltungsbeirat beraten zu lassen. Sollte dies der Fall sein, wird darum gebeten, sich mit der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirats in Verbindung zu setzen.
Die einzelnen Vorhaben werden, sofern die Bauherrin oder der Bauherr nicht widerspricht, öffentlich vom Bauherr, Architekt oder Investor vorgestellt und diskutiert. Der Gestaltungsbeirat spricht eine Empfehlung aus und erstellt im Anschluss an die Beiratssitzung eine schriftliche Stellungnahme. Die Stellungnahme wird dem Bauherrn/der Bauherrin und deren Beauftragten bekanntgegeben. Die Beurteilungen von Bauvorhaben werden dem Gemeinderat und, soweit das Bauvorhaben in einem Stadtteil liegt, dem jeweiligen Ortschaftsrat bekanntgegeben. Die Bekanntgabe erfolgt öffentlich, sofern der Bauherr/die Bauherrin zustimmt.
Für eine Beratung im Gestaltungsbeirat reichen bereits erste Entwürfe, aus denen die Planungsabsichten ersichtlich sind, in digitaler Form als PDF-Datei aus. Die Vorstellung vor dem Gestaltungsbeirat soll, wenn möglich, über eine Präsentation erfolgen. Zur besseren Veranschaulichung können zusätzlich gerne Pläne ausgehängt werden. Die Unterlagen müssen mindestens 12 Arbeitstage vor dem geplanten Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirats eingegangen sein. Um Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren zu vermeiden, können und sollen Bauvorhaben bereits im frühen Planungsstadium dem Gestaltungsbeirat vorgestellt werden.
Die Beratung eines Bauvorhabens durch den Gestaltungsbeirat ist eine kostenfreie Leistung.
Neben der Beratung im Gestaltungsbeirat kann eine Einzelfallberatung bei Bauvorhaben sinnvoll sein. Zu den häufig vorkommenden Beratungsinhalten gehören - neben architektonischen Fragen - die Farbgebung und Materialwahl von Fassaden, die Gestaltung von Fassaden (Fensterformate, Balkone), die Dachgestaltung (Material, Farbe) und die Anbringung von Werbeanlagen. Ziel ist jeweils die optimale Lösung für das Stadt- bzw. Ortsbild und die Interessen des Bauherren.
Für ein Beratungsgespräch ist es sinnvoll, bereits folgende Informationen zu haben:
Eine frühzeitige Abstimmung - möglichst vor der Einreichung des Bauantrages - wird empfohlen. Eine Terminvereinbarung ist zumeist kurzfristig möglich.
Die Gestaltberatungen für Bauherren ist kostenlos.
In der Regel tagt der Gestaltungsbeirat einmal im Quartal. Hierzu wird rechtzeitig eingeladen. Falls keine Vorhaben zur Beratung vorliegen, entfällt die Sitzung des Gestaltungsbeirates.
Folgende 4 Termine sind für den Gestaltungsbeirat 2026 eingeplant:
Termine und Unterlagen zu den öffentlichen Sitzungen des Gestaltungsbeirates finden Sie im Bürgerinformationssystem der Stadt Horb am Neckar.
im Gestaltungsbeirat seit 1. Januar 2024
Freie Landschaftsarchitektin, Mitglied in der Architektenkammer BW, Planungsbüro SETUP, Leonberg/Karlsruhe
im Gestaltungsbeirat seit 1. Januar 2024
Freie Architektin, Mitglied in der Architektenkammer BW, Fachlisten Gestaltungsbeirat und Wettbewerbsjury Architekturbüro Joos Keller, Heilbronn und Professur HfT Stuttgart
im Gestaltungsbeirat seit 1. Januar 2026
Freier Architekt und Stadtplaner, Mitglied in der Architektenkammer BW, Fachliste Preisrichter, Gestaltungsbeirat, Ortsentwicklungsbeirat und Wettbewerbsbetreuer und Honorarprofessor der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Lehen drei Stuttgart
im Gestaltungsbeirat seit 1. Januar 2026
Freier Architekt und Stadtplaner, Mitglied in der Architektenkammer BW, Fachlisten Preisrichter und Gestaltungsbeirat; Studio Stadtlandschaften Stuttgart
CDU-Gemeinderatsfraktion: Julia Fischer (Fridolin Weckerle)
FD/FW-Gemeinderatsfraktion: Bettina Walz (Sven Bach)
AFD-Gemeinderatsfraktion: Markus Weigmann (Rodolfo Panetta)
SPD-Gemeinderatsfraktion: Thomas Mattes (Uwe Klomfass)
OGL-Wählervereinigung: Wolf Hoffmann (Winfried Asprion)
BiM-Wählervereinigung: Dr. Karin Fluhrer (Thomas Bauer)
ULH-Wählervereinigung: Hermann Walz
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Fachbereichsleiter
Fachbereich 3 - Stadtentwicklung