"Stadteingang-Süd“ - Veränderungssperre

rechtskräftig Bebauungsplan

Veränderungssperre

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Februar 2023 beschlossen, ein förmliches Verfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Stadteingang-Süd“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Nordstetten einzuleiten. Mit dem Bebauungsplan sollen die städtebaulichen und gestalterischen Zusammenhänge, die durch die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung entstehen, erhalten bleiben.

Nach dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Stadteingang-Süd“, Horb a. N. und Horb a. N.-Nordstetten, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Februar 2023  die Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet „Stadteingang-Süd“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Nordstetten beschlossen.

Die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 10.03.2023 im Amtsblatt der Stadt
Horb a. N. Die Veränderungssperre für den Bereich „Stadteingang-Süd“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Nordstetten wurde somit am 10.03.2023 rechtsverbindlich.


1. Verlängerung

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Februar 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Stadteingang-Süd“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Nordstetten beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 10. März 2023. Zur Sicherung der beabsichtigten Planung hat der Gemeinderat nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) eine Veränderungssperre beschlossen, welche am 10. März 2023 in Kraft getreten ist. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Februar 2025 die Verlängerung dieser Veränderungssperre um ein weiteres Jahr, gem. § 17 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre
erfolgte am 7. März 2025 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N. Die 1. Verlängerung der Veränderungssperre
für das Gebiet “Stadteingang-Süd“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Nordstetten wurde
somit am 7. März 2025 rechtsverbindlich.

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