"Ihlinger Tor"

rechtskräftig Bebauungsplan

Mit dem Bebauungsplanverfahren „Ihlinger Tor“ werden planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen, um das historische Gebäudeensemble zu bewahren, vorhandene Baulücken angemessen zu schließen und eine hohe urbane Aufenthaltsqualität zu entwickeln. Aufgrund des historischen und denkmalgeschützten Gebäudebestands inklusive der angrenzenden Stadtmauer sind dabei hohe gestalterische Maßstäbe an neue Bauvorhaben zu stellen, die im Rahmen dieses Bebauungsplans geregelt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets mit ca. 2.614 m², umfasst das westliche Ende der Neckarstraße mit den umliegenden Gebäuden rund um das ,,Ihlinger Tor‘‘ und beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Horb: 210/2, 221, 228, 228/1, 228/2, 228/3, 229, 293, 293/2, 294, 294/1, 311, Teile von 4093 und 4094. Diese Flächen liegen teilweise in dem seit 1975 rechtskräftigen Bebauungsplan „Sommerhalde“, so dass der neue Bebauungsplan „Ihlinger Tor“ diesen in den betroffenen Bereichen überlagert.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Ihlinger Tor" sind seit dem 31.07.2026 rechtskräftig.

Organisationseinheit