Beil, Larissa
Stadterneuerung, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung +1 Weitere
Wenn Sie mit einer Architektin oder einem Architekten ein Beratungsgespräch zu einer möglichen Wohnraumaufteilung und/oder zu einem möglichen Umbau führen und dieser bei der Stadt ein entsprechendes Beratungsprotokoll bis zum 01.11.2026 einreicht, erhalten Sie von der Stadt Horb am Neckar 400 Euro. Die Stadt selbst erhält diesen Geldbetrag durch die Beratungsprämie des Landes für die Vermittlungsaktivität.
Vorgehensweise:
Natürlich steht es Ihnen frei für weitere Leistungen andere Architektinnen und Architekten zu wählen. Da nur noch bis zum 01.11.2026 Anträge bei der Stadt eingereicht werden können und Fördermittel zur Verfügung stehen, möchte wir interessierte Bürgerinnen und Bürger ermutigen, diese Chance zu nutzen. Wer eine Beratung plant und die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Antrag zeitnah stellen, damit die Fördermöglichkeit noch in Anspruch genommen werden kann.
Die Stadt Horb am Neckar freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Meldungen zum Flächenmanagement
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Weitere Informationen
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2022 wurde über die Ziele des Flächenmanagements sowie die Arbeits- und Vorgehensweise informiert.
Die Präsentation aus dieser Sitzung finden Sie hier: Link zur Präsentation (PDF | 708 KB)
Hinweise zur Grundsteuer und zu Bodenrichtwerten
Bei Fragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Freudenstadt. Bei Interesse an einer Grundbucheinsicht oder Grundbuchauszügen können Sie den Weg über das Grundbuchamt Sigmaringen oder die Grundbucheinsichtsstelle der Stadt wählen.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform im Infoportal der Finanzverwaltung unter: www.grundsteuer-bw.de
Bodenrichtwerte finden Sie unter: www.gutachterausschuesse-bw.de
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