Beratungsprämie für die Aktivierung von ungenutztem Wohnraum - jetzt sichern, nur noch bis zum 01.11.2026!

Wenn Sie mit einer Architektin oder einem Architekten ein Beratungsgespräch zu einer möglichen Wohnraumaufteilung und/oder zu einem möglichen Umbau führen und dieser bei der Stadt ein entsprechendes Beratungsprotokoll bis zum 01.11.2026 einreicht, erhalten Sie von der Stadt Horb am Neckar 400 Euro. Die Stadt selbst erhält diesen Geldbetrag durch die Beratungsprämie des Landes für die Vermittlungsaktivität.

Eine bunte Illustration zeigt ein Hausmodell mit drei Säulen, die die Themen "Leerstände beleben", "Baulücken schließen" und "Nachverdichtungspotenziale aktivieren" unter dem Dach "Innenentwicklung" darstellen; darunter steht "Eigentümer", "Kommune" und "Investor" mit dem Begriff "Dialog", während eine Glühbirne symbolisch für "Visionen & Ideen" steht.
© Stadt Horb am Neckar, Alle Rechte vorbehalten

Vorgehensweise:

  1. Sie melden sich mit Ihrem Beratungswunsch bei der Stadt, damit dieser registriert werden und falls notwendig baurechtlich geprüft werden kann.
  2. Falls Sie möchten, können Ihnen Architektinnen und Architekten genannt werden, die sich bereits zu dieser Form der Beratung bereit erklärt haben.
  3. Sie führen das Beratungsgespräch.
  4. Die Architektin beziehungsweise der Architekt reicht bei der Stadt die Rechnung und ein entsprechendes Beratungsprotokoll ein.
  5. Die Stadt begleicht die Rechnung bis zu einem Wert von 400 Euro. Falls der Wert der Beratung diese Summe überschreiten sollte, zahlen Sie die Restsumme an die Architektin beziehungsweise den Architekten.

Natürlich steht es Ihnen frei für weitere Leistungen andere Architektinnen und Architekten zu wählen. Da nur noch bis zum 01.11.2026 Anträge bei der Stadt eingereicht werden können und Fördermittel zur Verfügung stehen, möchte wir interessierte Bürgerinnen und Bürger ermutigen, diese Chance zu nutzen. Wer eine Beratung plant und die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Antrag zeitnah stellen, damit die Fördermöglichkeit noch in Anspruch genommen werden kann.

Die Stadt Horb am Neckar freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Weitere Informationen

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2022 wurde über die Ziele des Flächenmanagements sowie die Arbeits- und Vorgehensweise informiert.

Die Präsentation aus dieser Sitzung finden Sie hier: Link zur Präsentation (PDF | 708 KB)

Hinweise zur Grundsteuer und zu Bodenrichtwerten

Bei Fragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Freudenstadt. Bei Interesse an einer Grundbucheinsicht oder Grundbuchauszügen können Sie den Weg über das Grundbuchamt Sigmaringen oder die Grundbucheinsichtsstelle  der Stadt wählen.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform im Infoportal der Finanzverwaltung unter: www.grundsteuer-bw.de

Bodenrichtwerte finden Sie unter: www.gutachterausschuesse-bw.de