Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. November 2021 den Bebauungsplan und die örtliche Bauvorschriften „Barbel-West-Erweiterung“ in Horb a. N.-Talheim jeweils als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung von 33 Wohnbauplätzen geschaffen.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 23.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Barbel-West Erweiterung" sind somit seit dem 23.12.2021 rechtsverbindlich.