„Solarpark Reute"

Nordstettenrechtskräftig Bebauungsplan

Mit dem Bebauungsplan sollen die baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von großflächigen Fotovoltaikanlagen geschaffen werden. Hierzu wird ein Sondergebiet Fotovoltaikanlagen ausgewiesen, innerhalb dessen Baugrenzen Solarmodule und deren Nebenanlagen zulässig sind. Die konkreten Standorte und die Anordnung der Solarmodule werden nicht festgesetzt um zukünftige technologischen Entwicklungen nicht einzuengen. Andere gewerbliche Nutzungen oder Wohnnutzungen sollen nicht zulässig sein.

Weiter werden Festsetzungen getroffen, die die Höhe der baulichen Anlagen auf 5,0m für unbewegliche und auf 7,50m für bewegliche (nachführbare) Solarmodule begrenzt. Dies soll eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vermeiden bzw. minimieren. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,5 festgelegt um mindestens 50% der Fläche offen zu halten. Dies soll die ausreichende Entwicklung einer durchgängigen Vegetation sichern und so Erosionserscheinungen vorbeugen. Ergänzt wird dies durch Festsetzungen zur Versickerung des Niederschlagswassers und zur dauerhaften Anlage von Wiesenflächen auf den 
nicht überbauten Flächen.

Der Bebauungsplan liegt nördlich bzw. nordöstlich des Birklehofes und ist umgeben von landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen sowie Obstbaumbeständen. Der Planbereich ist allseits von landwirtschaftlichen Wegen umschlossen. Aufgrund der Vornutzung als Deponiefläche befindet sich kaum natürliche Vegetation im Geltungsbereich.

Der Bebauungsplan "Solarpark Reute" in Horb am Neckar-Nordstetten ist seit dem 31.01.2014 rechtskräftig.

Organisationseinheit