Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat am 25.04.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Scheibenhalde“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt 1,16 ha und befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Stadtteils Nordstetten der Stadt Horb a. N. Nördlich, südlich und westlich befinden sich bestehende Wohnbebauungen. Im Osten grenzt die Bundesstraße B 32 an, welche derzeit im Zuge des Neubaus der Hochbrücke Neckartal- Horb a. N. neu ausgebaut wird.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften erfolgte am 12.05.2023 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften Scheibenhalde“ in Horb a. N.-Nordstetten wurden somit am 12.05.2023 rechtsverbindlich.