"Täle"

Mühlenrechtskräftig Bebauungsplan

Das Baugebiet wird als Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet und Gewerbegebiet ausgewiesen. Es soll in offener Bauweise (Einzel- und Doppelhäuser) und in besonderer Bauweise (offen, jedoch Gebäudelänge bis max. 65 m) überbaut werden. Außerdem sind im Bebauungsplan Parkplätze, Grünflächen, ein Kinderspielplatz und Flächen für 2 Trafostationen ausgewiesen.

Der Bebauungsplan "Täle“ in Horb am Neckar-Mühlen ist seit dem 25.01.1978 rechtskräftig. 

Organisationseinheit