Das Baugebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO ausgewiesen. Es soll in offener Bauweise und besonderer (abweichender) Bauweise - einseitiger Grenz-
bau - mit freistehenden Gebäuden und einer Gebäudegruppe überbaut werden. Am Südwestrand der Planung ist ein Kinderspielplatz mit Parkanlage für den gesamten Ortsteil
"Höfe" ausgewiesen. Außerdem ist eine Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten ausgewiesen.
Der Bebauungsplan "Höfe“ in Horb am Neckar-Isenburg ist seit dem 01.06.1977 rechtskräftig.