Am westlichen Ortsrand in Grünmettstetten hat sich in der Vergangenheit eine ungeordnete städtebauliche Situation entwickelt. Der vorhandene Gebäudebestand weist teilweise große Lücken auf und bildet dadurch keine klare Abgrenzung gegenüber den als Außenbereich zu definierenden landwirtschaftlichen Flächen. Mit dem Erlaß einer Abrundungssatzung soll eine weitere ungeordnete städtebauliche Entwicklung am westlichen Ortsrand in Horb a.N. - Grünmettstetten verhindert werden. Die Abgrenzung verläuft von Nord nach Süd entlang den Grenzen der bereits bebauten Grundstücke. Im Sinne einer sinnvollen städtebaulichen Abgrenzung werden auch einzelne bisher nicht bebaute Grundstücke dem Innenbereich zugeordnet.
Die Abrundungssatzung "Westlicher Ostrand" in Horb am Neckar-Grünmettstetten ist seit dem 05.10.1999 rechtskräftig.