Der Bebauungsplan „Waldbrunnen“ in Horb am Neckar-Grünmettstetten ist seit dem 14.04.1975 rechtskräftig.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 5,25 ha und weist allgemeine Wohnbauflächen (WA) aus. In Teilbereichen wurden öffentliche, zweckgebundene sowie private Grünflächen ausgewiesen.