Mit dem vorhabensbezogenen Bebauungsplan "Waldbrunnen Süd" sollen die baurechtlichen Vorraussetzungen für die Erstellung eines Wohnhauses mit Garagen, Büro und Stellplätzen auf dem Grundstück 421/2 geschaffen werden.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Waldbrunnen-Süd" in Horb am Neckar-Grünmettstetten sind seit dem 10.06.2008 rechtskräftig.