Am südlichen Ortsrand von Grünmettstetten hat sich eine ungeordnete städtebauliche Situation entwickelt. Der lückige Gebäudebestand weist keine klare Abgrenzung gegenüber der freien Feldflur auf. Durch den beabsichtigten Abbruch der Feldscheune auf dem Flst. 221, ist eine weitere Verschlechterung der städtebaulichen Situtaion zu erwarten.
Durch den Erlaß einer Abrundungssatzung soll einer weiteren ungeordneten städtebaulichen Entwicklung Einhalt geboten werden. Durch die Schaffung einer Baumöglichkeit auf dem Flst. 221 soll der südliche Ortsrand abgerundet und das bestehende Gebäude Seeblickstr. 6 an die übrige Bebauung angebunden werden. Die Ortslage wird somit klar definiert.
Die Abrundungssatzung "Südlicher Ostrand" in Horb am Neckar-Grünmettstetten ist seit dem 22.11.1994 rechtskräftig.