Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat am 26.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Seeblick-Ost“ in Horb a. N.-Grünmettstetten gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Seeblick-Ost“ in Horb a. N.-Grünmettstetten gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden–Württemberg (LBO), als jeweils selbstständige Satzungen beschlossen.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Seeblick-Ost“ in Horb am Neckar-Grünmettstetten sind seit dem 13. Dezember 2024 rechtskräftig.