Mit dem Bebauungsplanverfahren "Feldscheunengebiet Mittelweg" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung als Feldscheunengebiet zur Unterbringung landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen bzw. Betriebsmittel geschaffen werden. Gleichzeitig dient der Bebauungsplan der Bewältigung möglicher Konflikte zwischen dem vorliegenden Nutzungsanspruch und den Belangen von Natur und Landschaft.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Feldscheunengebiet Mittelweg" in Horb am Neckar-Grünmettstetten sind seit dem 18.03.2008 rechtskräftig.

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