Mit dem Bebauungsplan "Feuerwehrhaus Dießener Tal" sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrhauses im Rahmen einer Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehrhaus" geschaffen werden. Das Bauvorhaben umfasst den Bau eines Feuerwehrhauses mit einer Fahrzeughalle (zwei Stellplätze), PKW-Stellplätze im Osten und einer Asphalt-Wende-/Übungsfläche im Nordwesten. Zusätzlich werden private Grünflächen festgesetzt, die den Eingriff in die Natur minimieren sollen. Die Zuwegung erfolgt von Westen her über die L 398. Der Zufahrtsbereich soll über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Feuerwehr und der notwendigen Versorger ermöglicht werden. Das ausgewiesene Baufenster passt sich dem Hochbauentwurf an, der parallel mit den drei Feuerwehrabteilungen eng abgestimmt und erarbeitet wurde.
Der Bebauungsplan "Feuerwehrhaus Dießener Tal“ in Horb am Neckar-Dettlingen ist seit dem 31.10.2014 rechtskräftig.