Das Plangebiet befindet sich bauplanungsrechtlich im unbeplanten Außenbereich, ist aber bereits im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche im Bestand dargestellt. Das Grundstück ist über die tangierende Kreisstraße K 4766 verkehrlich erschlossen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Nordstetter Hau" wird das Plangebieteiner geordneten baulichen Entwicklung zugeführt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Nordstetter Hau" in Horb am Neckar-Dettensee sind seit dem 21.12.2012 rechtskräftig.