Anlass des vorliegenden Bebauungsplanes ist der konkrete Wunsch zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem südlichen Teil des bereits bebauten Flurstücks Nr. 250 am südwestlichen Siedlungsrand von Horb am Neckar-Dettensee am Welleweg. Hieraus resultiert eine zwischenzeitlich erfolgte Grundstücksteilung, so dass ein neues Flurstück Nr. 250/1 im Süden des Plangebietes entstanden ist.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Gassenäckerle" in Horb am Neckar-Dettensee sind seit dem 03.05.2013 rechtskräftig.