"Gassenäckerle"

Dettenseerechtskräftig Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Anlass des vorliegenden Bebauungsplanes ist der konkrete Wunsch zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem südlichen Teil des bereits bebauten Flurstücks Nr. 250 am südwestlichen Siedlungsrand von Horb am Neckar-Dettensee am Welleweg. Hieraus resultiert eine zwischenzeitlich erfolgte Grundstücksteilung, so dass ein neues Flurstück Nr. 250/1 im Süden des Plangebietes entstanden ist.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Gassenäckerle" in Horb am Neckar-Dettensee sind seit dem 03.05.2013 rechtskräftig.

Organisationseinheit