"Allmend-Mitte"

Bittelbronnrechtskräftig Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in öffentlicher Sitzung am 23. Oktober 2018  Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Allmend-Mitte“ in Horb a.N.-Bittelbronn im Verfahren nach § 13b BauGB jeweils als Satzung beschlossen.       

Mit dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Allmend-Mitte“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 17 Wohnbauplätze nördlich der „Keltenstraße“ und westlich der „Schwabengasse“ in Horb a.N.-Bittelbronn geschaffen.

Mit dem Bebauungsplan wurde auch die Erschließungsstraße im Plangebiet als „Mittlere Breite“ benannt. Dieses Straße wird mit dieser Bekanntmachung als öffentliche Straße in der Gruppe „Ortsstraßen“ nach § 5 Abs. 6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg gewidmet, und zwar mit den Beschränkungen, wie sie im Bebauungsplan dargestellt sind. Die Lage der Straße ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Allmend-Mitte“ in Horb am Neckar-Bittelbronn sind seit dem 02.11.2018 rechtskräftig.