Mit dem Bebauungsplan sollten planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Errichtung von zwei Tennisplätze südlich der Hohenzollernhalle, die Neuordnung und Gestaltung von Stellplätzen im Umfeld der Halle, die Schaffung eines Festplatzes sowie eines Hotels mit Stellplätzen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 2,16 ha.
Der Bebauungsplan ”Hohenzollernhalle” in Horb am Neckar-Betra ist seit dem 15.09.1998 rechtskräftig.