Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 3,65 ha und weist allgemeine Wohnbauflächen (WA) aus. Das Baugebiet liegt westlich des Ortskernes, um die vorhandene Bebauung im Süden des Gebietes einzubinden wurde westlich im Geltungsbereich eine Bauzeile mit dichter Bebauung geplant. Diese Bauzeile bildet gleichzeitig die Abgrenzung zum Außenbereich.
Der Bebauungsplan ”Hausergräble” in Horb am Neckar-Betra ist seit dem 15.11.1968 rechtskräftig.