Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Altheim im Bereich "Verlängerung Salzstetter Straße" wird durch die Außenbereichsgrundstücke Nr. 2804, 2806 und 2834 (südl. Teilfläche) der Gemarkung Altheim abgerundet.
Die Abrundungssatzung/Ergänzungssatzung "Verlängerung Salzstetter Straße" in Horb am Neckar-Altheim ist seit dem 03.11.2017 rechtskräftig.