"Verlängerung Salzstetter Straße"

Altheimrechtskräftig Abrundungssatzung

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Altheim im Bereich "Verlängerung Salzstetter Straße" wird durch die Außenbereichsgrundstücke Nr. 2804, 2806 und 2834 (südl. Teilfläche) der Gemarkung Altheim abgerundet.

Die Abrundungssatzung/Ergänzungssatzung "Verlängerung Salzstetter Straße" in Horb am Neckar-Altheim ist seit dem 03.11.2017 rechtskräftig.

Organisationseinheit