"Sondergebiet Holzwerk"

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

Der Bebauungsplan “Sondergebiet Holzwerk“ soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung des bisherigen Säge- und Holzwerkes schaffen. Das Plangebiet liegt zwischen dem östlichen Ortsrand von Grünmettstetten und dem westlichen Ortsrand von Altheim.

Der Bebauungsplan "Sondergebiet Holzwerk" in Horb am Neckar-Altheim und Horb am Neckar-Grünmettstetten ist seit dem 07.05.1996 rechtskräftig.

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