Das Baugebiet ist in ein Mischgebiet und in ein eingeschränktes Gewerbegebiet unterteilt. Die Bebauung soll in besonderer (abweichender) Bauweise, offen, jedoch Gebäudelängen bis 100m mit ein- bis zweigeschossigen Gebäuden erfolgen.
Der Bebauungsplan "Laiber-Gewerbe" in Horb am Neckar-Altheim ist seit dem 16.10.1990 rechtskräftig.