„Intermodales Servicezentrum Horb"

Altheimrechtskräftig Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlicher Sitzung am 21.06.2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Intermodales Servicezentrum Horb“ in Horb am Neckar-Altheim und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung beschlossen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt 4,25 ha und befindet sich nordwestlich der Stadt Horb am Standort Industriegebiet „Heiligenfeld“. Im Norden grenzt es an das geplante Container-Terminal / Bahngleise, im Osten an das bestehende Industriegebiet. Im Süden grenzt der Planbereich derzeit an landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Westen an die K 4706. 

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Intermodales Servicezentrum Horb “ in Horb am Neckar-Altheim sind seit dem 16.06.2023 rechtskräftig.

Fläche

Organisationseinheit