Um eine einseitig angebaute Erschließung der Tuchmacherstraße zu verhindern, hat sich der Gemeinderat der Stadtverwaltung Horb am Neckar dazu entschieden das auf der Westseite der Tuchmacherstraße befindliche Gelände als Baufläche auszuweisen.
Der Bebauungsplan "GI Mutscheläcker" in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Altheim ist seit dem 12.09.2000 rechtskräftig.