Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.07.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Ahldorf“ in Horb am Neckar-Ahldorf als Satzung beschlossen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Ahldorf“ in Horb a. N.-Ahldorf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Ahldorf“ in Horb a. N.-Ahldorf befindet sich auf der Gemarkung Ahldorf, östlich der Bundesautobahn A81 und ca. 700 m südöstlich vom Ortsrand entfernt. Östlich der geplanten Anlage befindet sich der Markstallhof, der Hohenfichtehof und der Heidegrundhof. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans teilt sich in zwei Bereiche auf. Zwischen den beiden Flächen verläuft der landwirtschaftliche Weg Flst. Nr. 321. Dieser bleibt insbesondere zur Erschließung der Aussiedlerhöfe in seiner Funktion vollständig erhalten.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Ahldorf “ in Horb am Neckar-Ahldorf sind seit dem 19.01.2024 rechtskräftig.