"Feldscheunengebiet Appenlöchle"

Ahldorfrechtskräftig Bebauungsplan

Planungsanlass seitens der Stadt Horb a. N. waren mehrere Anträge auf Errichtung von landwirtschaftlichen Schuppen. Die Interessenten haben vor, landwirtschaftliche Fahrzeuge und/oder Maschinen in den Schuppen unterzustellen. Mit der Ausweisung eines Feldscheunengebietes soll vor allem den Nebenerwerbslandwirten, die ihren Teil zur Erhaltung und Pflege der bäuerlichen Kulturlandschaft beitragen, die Möglichkeit zur Unterbringung von Maschinen und Geräten in geeigneten Geräteschuppen außerhalb der oftmals beengten Ortslagen gegeben werden. Gleichzeitig soll auch Haupterwerbslandwirten die Möglichkeit gegeben werden, in diesem Feldscheunengebiet einen Geräteschuppen zu errichten.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Feldscheunengebiet Appenlöchle" in Horb am Neckar-Ahldorf sind seit dem 14.12.2004 rechtskräftig. 

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