Steuerfachdienst, Kasse und Mahnwesen, Fachbereich 1 - Zentraler Steuerungsdienst +2 Weitere
Kasse und Mahnwesen, Fachbereich 1 - Zentraler Steuerungsdienst +1 Weitere
Kasse und Mahnwesen, Fachbereich 1 - Zentraler Steuerungsdienst +1 Weitere
Kasse und Mahnwesen, Steuerfachdienst, Fachbereich 1 - Zentraler Steuerungsdienst +2 Weitere
Kasse und Mahnwesen, Fachbereich 1 - Zentraler Steuerungsdienst +1 Weitere
Kasse und Mahnwesen, Fachbereich 1 - Zentraler Steuerungsdienst +1 Weitere
Kasse und Mahnwesen, Fachbereich 1 - Zentraler Steuerungsdienst +1 Weitere
Kasse und Mahnwesen, Fachbereich 1 - Zentraler Steuerungsdienst +1 Weitere
Spenden
Fachbereich 2 - Familie, Bildung und Kultur, Kasse und Mahnwesen +1 Weitere
Steuerfachdienst, Kasse und Mahnwesen, Fachbereich 1 - Zentraler Steuerungsdienst +2 Weitere
Die Stadt Horb am Neckar nimmt Geld- und Sachspenden für die Erfüllung ihrer städtischen Aufgaben an. Eine Spende kann auch der Verzicht auf die Begleichung Ihrer Rechnung an die Stadt sein.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Spenden an die Stadt nur vom Gemeinderat angenommen werden dürfen. In Horb am Neckar werden Spenden quartalsmäßig circa vier Mal im Jahr dem Gemeinderat zur Annahme in einer öffentlichen Sitzung vorgelegt.
Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) dürfen nur für „gemeinnützige“ Spenden ausgestellt werden. Ob Ihre Spende die gesetzlichen Voraussetzungen für gemeinnützige Spenden (§§ 52 ff. Abgabenordnung) erfüllt, können Sie gerne bei der Stadtverwaltung erfragen.
Bitte geben Sie auf der Überweisung „Spende“ und den gewünschten Verwendungszweck an.