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Gebäudemanagement, Fachbereich 5 - Technische Betriebe, Beiträge +2 Weitere
Zur teilweisen Deckung der Kosten für die erstmalige Herstellung der Anlagen und Einrichtungen der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Kanalisationen, Sammler, Kläranlagen u.a.) sowie der öffentlichen Wasserversorgung (Leitungsnetz, Hochbehälter, Brunnen, Pumpwerke u.a.) erhebt die Gemeinde Anschlussbeiträge. Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich nutzbaren bzw. bebauten Grundstücke, bei denen die Möglichkeit zum Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung bzw. an die öffentliche Wasserversorgung gegeben ist bzw. geschaffen wird. Im Gegensatz zur Abwasser/Wasserversorgungsgebühr ist der Abwasser/Wasserversorgungsbeitrag eine einmalige Leistung.
Die Ermittlung und Höhe der Abwasser- bzw. Wasserversorgungsbeiträge richtet sich nach den aktuell gültigen Gebührensatzungen:
Abwassersatzung
Wasserversorgungssatzung