Für die Errichtung von Windenergieanlagen auf städtischen Flächen hatte der Verwaltungs- und Technische Ausschuss des Gemeinderates im April 2024 ein Markterkundungsverfahren öffentlich beschlossen. Dabei sollen für die vom Regionalverband ausgewiesenen Vorrangstandorte WF 3 in Talheim, WF 10 in Altheim und Talheim, WF 11 in Altheim, Rexingen und Horb sowie WF 15 in Betra geeignete Betreiber und Investoren gesucht werden.
Ziel ist es, sich einen Überblick über die Marktsituation zu verschaffen und eine Vergabe an einen oder mehrere Betreiber vorzubereiten. 

Das weitere Vorgehen

Im Rahmen der Markterkundung werden zunächst ausschließlich städtische Eigentumsflächen angeboten. Dies sind in aller Regel land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, aber auch die Wege innerhalb der Vorranggebiete. Das Auswahlverfahren erfolgt nichtöffentlich, da die Angebote der Betreiber auch schutzwürdige Angebots- und Planungsinhalte umfassen. Die jeweils betroffenen Ortschaftsräte sind vor einer Entscheidung des Gemeinderates in das Auswahlverfahren eingebunden und werden die örtlichen Interessen wahrnehmen. Dabei können in der Auswahlentscheidung neben wirtschaftlichen Aspekten wie der angebotenen Pachthöhe auch andere Aspekte, wie die Größe und Anzahl der Anlagen oder die Nutzung und Einspeisung der erzeugten Energie eine Rolle spielen.

Sobald ein Betreiber für einen Standort durch den Gemeinderat benannt wurde, wird die Öffentlichkeit – voraussichtlich noch in diesem Herbst – informiert. Erst anschließend findet das weitere Planungs- und Genehmigungsverfahren statt, in dessen Rahmen der Betreiber auch auf andere Flächeneigentümer zugehen und die Öffentlichkeit über die Konzeption informieren wird.

Weitere Informationen zur Fortschreibung der Regionalpläne zum Thema Windenergie

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Nordschwarzwald beriet am 11. März 2026 über die Abwägung der eingegangenen Anregungen und fasste den Satzungsbeschluss zum Regionalplan. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Teilregionalplanes am 1. Juli 2026 wurde dieser verbindlich. 

In den Plan wurde der Standort WF 14 in Horb aufgrund von Bedenken, die in der zweiten Beteiligung vorgebracht wurden, und nach Abstimmungen mit den betroffenen Naturschutzbehörden nicht mit aufgenommen. Da dies eine Änderung der Planung bedeutet, ist ein weiteres Beteiligungsverfahren zu diesem Standort erforderlich. In diesem „weitergehenden Verfahren“ bzw. der damit verbundenen dritten Beteiligung sind ausschließlich Stellungnahmen zu den beiden Standorten, nicht aber zum Teilregionalplan insgesamt möglich.

Die Verwaltung hatte die betroffenen Stadtteile aufgefordert, auf Basis der veröffentlichten Planung zur dritten Beteiligung Empfehlungsbeschlüsse in den Ortschaftsräten zu fassen. Gemarkungsmäßig von WF 14 betroffen sind die Stadtteile Bittelbronn, Grünmettstetten, Rexingen, Ihlingen und Dettingen. Die Beschlüsse wurden in die Gemeinderatssitzung am 29. September 2026 eingebracht. In der vorausgegangenen zweiten Beteiligung wurde auf Antrag durch den Gemeinderat am 30. September 2025 mehrheitlich beschlossen, dass der Standort WF 14 nicht in die Gebietskulisse des Entwurfes des Teilregionalplanes Windenergie aufgenommen werden soll. Eine entsprechende Stellungnahme an den Regionalverband wurde aber nicht abgegeben, da der Beschluss für die Stellungnahme insgesamt keine Mehrheit fand. Da die nun in der dritten Beteiligung vom Regionalverband vorgeschlagene Herausnahme des Standortes WF 14 der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 30. September 2025 entspricht, hat der Gemeinderat dem Entwurf des Teilregionalplanes Windenergie mit der Herausnahme des Vorrangstandortes WF 14 im Rahmen der dritten Beteiligung mehrheitlich zugestimmt.

Redaktion

Stadt Horb am Neckar